so teuer ist das gar nicht...................
Unsere Kunden erzielen eine Ersparnis von mehr als 35% der laufenden Kosten für die Buchhaltung* und Lohnabrechnung!
Oft werden wir nach den Preisen gefragt. Denn selbstverständlich möchten Sie sich ein Bild machen und vergleichen. Jedoch ist jeder Kunde und jedes Unternehmen individuell und vom Umfang
der Geschäftsvorfälle her unterschiedlich. Daher erstellen wir für Sie persönlich ein optimales und kostengünstiges Angebot.
Eines können wir Ihnen jedoch versichern – unser Team ist fachkundig, zuverlässig und preiswert! Denn wir verzichten z.B. auf teure Büros und große Werbemaßnahmen.
Der Umfang für die Erstellung von Finanzbuchhaltungen kann sehr stark differieren, daher legen wir für die Berechnung den tatsächlich angefallenen Aufwand zugrunde. Der verrechnete Stundensatz beträgt € 45,00*, abgerechnet wird in 1/4 Stunden Einheiten. Gerne können Sie auch eine Pauschale mit uns vereinbaren.
Die Preisgestaltung für einzelne Lohnabrechnungen können Sie den unten stehenden Tabellen entnehmen. Sonderleistungen werden nach Absprache gegen einen Stundensatz in Höhe von € 45,00* abgerechnet.
Preise verstehen sich pro Lohnabrechnung je Mitarbeiter
bzw. Anträge /Meldungen je MA / Institution
mtl.
An- und Abmeldungen bei den Krankenkassen (SV-Meldung) jeweils
€ 15,00*.
Bescheinigungen für Ämter, wie Entgeltbescheinigung für das Arbeitsamt
€ 15,00*.
mtl.
An- und Abmeldungen bei den Krankenkassen (SV-Meldung) jeweils
€ 15,00*.
Bescheinigungen für Ämter, wie Entgeltbescheinigung für das Arbeitsamt
€ 15,00*.
mtl.
An- und Abmeldungen bei den Krankenkassen (SV-Meldung) jeweils
€ 15,00*.
Bescheinigungen für Ämter, wie Entgeltbescheinigung für das Arbeitsamt
€ 15,00*.
mtl.
An- und Abmeldungen bei den Krankenkassen (SV-Meldung) jeweils
€ 15,00*.
Bescheinigungen für Ämter, wie Entgeltbescheinigung für das Arbeitsamt
€ 15,00*.
je Bescheinigung / Meldung
- Elektronische Lohnsteuerbescheinigung € 10,00
- Jahresmeldung Krankenkassen € 10,00
- Bescheinigung Deutsche Rentenversicherung € 15,00
-Digitaler Lohnnachweis / UV-Jharesmeldung € 15,00
Für die Übernahme der vorgegebenen Personalstammdaten, erhebe ich eine einmalige Gebühr von € 30,00*.
Die zusätzlich anfallenden Entgelte sind für:
- Post und Telekommunikationsdienste pauschal € 10,00* – € 25,00*
- Schreibauslagen nach Stunden a € 25,00*
- Reisekosten nach Aufwand
- Materialkosten nach Aufwand.
Für meine betriebswirtschaftlichen Beratungsleistungen je nach Umfang und Schwierigkeitsgrad ein Stundenhonorar von € 40,00* – € 80,00*.
(*Alle Preise zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer)
Auch heute gibt es noch Geschäftsleute, die mit einer Vielzahl von unsortierten Belegen im Schuhkarton hastig und verspätet bei Ihrem Buchhalter* eintreffen. Das kostet nicht nur eine Menge
Nerven, sondern ist auch mit hohen Kosten verbunden. Wir stellen Ihnen hier ein paar Vorschläge zur Auswahl, mit denen Sie Ihre Kosten senken können, indem Sie den zeitlichen Aufwand Ihres
Buchhalters* mindern:
- Belege chronologisch vorsortieren
- auf Vollständigkeit der Belege und Kontoauszüge achten
- Rückfragen vermeiden
- Zeit nicht unterschätzen
- bei ausländischen Rechnungen -> Übersetzung bzw. kurze inhaltliche Darlegung
auf Deutsch beifügen
Unterschätzen Sie die Zeit nicht!
Geben Sie Ihrem Buchhalter* genug Zeit, Ihre Belege zu erfassen und zu bearbeiten. Dies hilft nicht nur, Fehler zu Ihren Lasten zu minimieren, sondern auch Sparpotenziale für die Zukunft aufzuzeigen.
Diese können wir zusammen effizient in einem separaten Gespräch erläutern und Ihre privaten sowie geschäftlichen Abläufe und Prozesse weiter optimieren.
(*Das genannte Dienstleistungsangebot i.S. eines Buchhaltungsbüros bei der laufenden Finanzbuchhaltung umfasst ausschließlich das Buchen der lfd. Geschäftsvorfälle, die Erstellung der lfd. Lohnabrechnung und das Fertigen der Lohnsteueranmeldung und richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften des § 6 Abs. 3 und 4 Steuerberatungsgesetz /
Es erfolgt keine Steuer- und Rechtsberatung. )