Sie können, müssen aber nicht.
Genauso, wie Sie Ihre Kleidung im Kaufhaus kaufen, können Sie im Internet das gleiche Produkt günstiger erwerben. So ist es Ihnen auch möglich, statt des Steuerberaters andere qualifizierte Hilfe,
wie z.B. ein Buchhaltungsbüro*, in Anspruch zu nehmen.
Auch, aber nicht hauptsächlich.
Die Finanzbuchhaltung ist die Basis Ihres Geschäftserfolgs. Nur wenn Ihnen aktuelle Daten zur Verfügung stehen, können Sie Entscheidungen treffen, die zur steuerlichen wie auch wirtschaftlichen Optimierung Ihres Unternehmens beitragen. Ein Unternehmen, das „ins Blaue“ hineingeführt wird, weil statt der Unternehmenszahlen nur das eigene Gefühl als Entscheidungskriterium herhalten muss, könnte man damit vergleichen, mit verbundenen Augen auf einer engen Gebirgsstraße zu laufen. Eine gewisse Orientierung ist wohl möglich, doch schon ein Schritt daneben kann fatale Folgen haben.
Ein schöner Spruch lautet:
Wohin die Reise auch geht, hängt nicht davon ab, woher der Wind weht, sondern wie man die Segel setzt.
Unbekannter Denker
Ihre Aufgabe ist es, die Segel Richtung Erfolg zu setzen. Denn nur Sie wissen am besten, wo Sie hinwollen. Sich auch noch mit Formalien und dergleichen Dingen aufzuhalten kann nicht in Ihrem Interesse sein.
Außerdem: Können und wollen Sie wirklich in allen Bereichen der Steuergesetzgebung und –rechtsprechung auf dem neuesten Stand sein? Und Sie wissen ja: Nur ein Betriebssystem mit dem aktuellsten Update ist ein stabiles und vor allem auch sicheres Betriebssystem.
Die Umsatzsteuer-Voranmeldung ist streng genommen ein „Nebenprodukt“ der Buchhaltung. Das eigentliche Ziel der Buchhaltung ist ein ganze anderes. Näheres finden Sie unter „Ich mache meine Buchhaltung für das Finanzamt“.
Zugegeben, im Leben gibt es fast nichts kostenlos. Erst recht nicht, wenn die Qualität stimmen soll. Es kommt also darauf an, wofür man sein Geld ausgeben will.
Überlegen Sie doch einmal, was Sie alles in den Stunden machen können, die Sie nicht mehr mit Ihrer Buchhaltung verbringen müssen: Neue Aufträge akquirieren, Kundenpflege betreiben, Zeit mit Ihrer Familie verbringen …
Sie gewinnen mehr, als Sie ausgeben, finanziell oder ideell, ganz wie Sie wollen.
(*Das genannte Dienstleistungsangebot i.S. eines Buchhaltungsbüros bei der laufenden Finanzbuchhaltung umfasst ausschließlich das Buchen der lfd. Geschäftsvorfälle, die Erstellung der lfd. Lohnabrechnung und das Fertigen der Lohnsteueranmeldung und richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften des § 6 Abs. 3 und 4 Steuerberatungsgesetz. Es erfolgt keine Steuer- und Rechtsberatung.)